GBH
Gemeinsam engagiert

Ziele

Unser Bestreben ist es, die GBH Liegenschaften gut zu erhalten und wo nötig Ersatzneubauten zu erstellen. 

Mit einem breit gefächerten Angebot an preisgünstigen Wohnraum entziehen wir diesen nachhaltig der Spekulation. Wir setzen uns für ein selbstbestimmtes, nachhaltiges und sozial verantwortlichen Wohnen unserer Genossenschafter ein.

Gründungsjahr

Die GBH wurde 1919 gegründet.

Zweck

Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie ist bestrebt, Wohnraum für alle Bevölkerungskreise anzubieten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität.

Sitz

Der Sitz befindet sich in Horgen im Kanton Zürich.



Häufig gestellte Fragen

1Was ist eine Baugenossenschaft?
Genossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen. Das Ziel von Wohnbaugenossenschaften ist es, guten und preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungskreise zu erstellen. In der GBH sind die Bewohner Mitglieder und können mitbestimmen. Sie bezahlen nicht wie in einer normalen Mietwohnung ein Mietzinsdepot, sondern einen so genannten Anteilschein. Damit sind sie Miteigentümer und tragen mit an der Verantwortung für die ganze Genossenschaft.
2Wer kann bei der GBH Genossenschafter werden?
Wenn Sie einen Mietvertrag bei der GBH unterschreiben, müssen Sie gleichzeitig auch Mitglied unserer Genossenschaft werden. Das Genossenschaftskapital beträgt CHF 1'000 plus CHF 500 pro Zimmer, die Sie mieten. Endet ein Mietverhältnis so wird Ihr Guthaben aus Ihrem einbezahlten Genossenschaftskapital mit allfälligen Forderungen der GBH verrechnet und anschliessend zurückbezahlt.